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Eisenstadt
Kleinhöflein
Inhalt:
Bild von PIRO4D auf Pixabay
22.07.2020
Corona

Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab Freitag, dem 24. Juli 2020

Herr Propstpfarrer Mag. Wilhelm A. Ringhofer bittet dringend, dass ab Sonntag, den 26. Juli 2020 der Mund-Nase-Schutz sowohl beim Betreten und Verlassen der Kirche als auch während des Gottesdienstes zu tragen ist! 

Außerdem weist er auf das Schreiben des Herrn Generalvikars und des Herrn Ordinariatskanzlers hin:

 

 

Hochwürdige Herren,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wissen, hat die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, in Supermärkten, Banken und Postfilialen ab Freitag, dem 24. Juli 2020 wieder Mund-Nase-Schutz (MNS) zu tragen.

Um mit den Maßnahmen der Bundesregierung Schritt zu halten, gelten im Bereich der Diözese Eisenstadt ab Freitag, dem 24. Juli 2020 folgende, von der Österreichischen Bischofskonferenz angeregte Maßnahmen:

a. Verpflichtung aller Personen, einen MNS zu tragen, wenn sie sich im Kirchen/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten und Verlassen der Kirche.

b. Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen" während der Kommunionspendung.

c. Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz (siehe Beilage) bleibt unverändert.

Darüber hinaus ersucht der Herr Diözesanbischof dringend, den Abstand von 1 m zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen - egal, ob im Freien, oder in geschlossenen Räumen - unbedingt einzuhalten. Sollte die Einhaltung dieses Abstandes aus irgendwelchen Gründen - auch nur kurzzeitig - nicht möglich sein, ist unbedingt der MNS zu tragen.

Wie in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, sollen bei allen Gottesdiensten - egal, ob im Freien, oder in geschlossenen Räumen - die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen.

Schließlich soll der gemeinsame Gesang im Gottesdienst reduziert bleiben.


Wir ersuchen, diese Maßnahmen sehr ernst zu nehmen und alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um COVID-19 Infektionen oder die Bildung eines Clusters im Bereich der katholischen Kirche in der Diözese Eisenstadt zu vermeiden.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung

Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar

Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler

 

 

Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020 zum Herunterladen:

 
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    Wiener Straße 31
    7000 Eisenstadt-Kleinhöflein

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    E-Mail: kleinhoeflein@rk-pfarre.at
    https://www.martinus.at/kleinhoeflein
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